Konditionen
Gerne führe ich mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein kostenloses Erstgespräch.
Sie entscheiden, wann und wie oft Sie meine Begleitung in Anspruch nehmen möchten.
Einmalig, vorübergehend oder regelmässig – ich bin für Sie da!
Mein Honorar pro Stunde beträgt 30,- Euro. Es können auch Halbtages- oder Tagespauschalen individuell vereinbart werden. Fahrtkosten, Zuschläge für besondere Aufgaben etc. bedürfen der individuellen Vereinbarung. Auf Wunsch können die Vereinbarungen schriftlich fixiert werden.
Ich stehe gerne als Kontaktperson für Angehörige, die nicht vor Ort wohnen, zur Verfügung.
Meine Dienstleistungen sind ab Pflegegrad 1 über die Krankenkasse/Pflegekasse abrechenbar (Entlastungsleistungen nach §45 b SBG XI und Verhinderungspflege nach §39 SGB XI).
Sie können nach §35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistung in bestimmtem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
„Ein glückliches Leben ist eine Sammlung unvergesslicher Momente“